Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Träger und Herausgeber der Medien „Gartenparadiese Haßberge“ ist der Kreisverband Obst- und Gartenbau Haßberge
  • Ziel des Netzwerkes ist
    die ökologisch intakte und naturnahe Gartengestaltung fördern um einen gesunden Lebensraum für Mensch und Natur zu bilden und
    Kenntnisse über den Wert unserer Kulturlandschaften zu vermitteln
  • Die Redaktion in Text und Bild erfolgt ehrenamtlich.
  • Teilnehmer an dem Netzwerk ist jeder, der seine Bereitschaft zur Öffnung seines Gartens oder seines Grundstückes formlos erklärt. Mit der Veröffentlichung über dieses Angebot an Besucher ist der Teilnehmer einverstanden. Damit ist die Teilnahme faktisch erfolgt.
  • Die Redaktion ist Ansprechpartner für interessierte Gartenreisende, für die Beratung übernimmt die Redaktion keine Gewähr.
  • Der Sorgfaltspflicht für die Beiträge über die Teilnehmer des Netzwerkes erfüllt die Redaktion indem sie den Teilnehmern Einsicht, Prüfung und Korrektur ermöglicht. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Veröffentlichung durch die Freigabe. Diese kann in schriftlicher Form erfolgen.

Bildrechte, Urheberrecht

  • Für die der Redaktion zur Verfügung gestellten Bilder und Texte haben die Teilnehmer Urheberrecht, bzw. haben sich vom Urheber das Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen.
  • Die Nennung des Urhebers, z.B. Fotografen, erfolgt auf Wunsch des Teilnehmers. Urheber- und Verwertungsrechte bleiben unberührt.

DATENSCHUTZ

  • Datenschutz: Die Speicherung von Daten erfolgt nur in Zusammenhang mit den oben genannten Veröffentlichungen. Darin werden die notwendigen Kontaktdaten veröffentlicht. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer.
  • Die Teilnehmer an diesem Netzwerk übernehmen die Betreuung der Gartenreisenden und Besucher in eigener Verantwortung.
  • Teilnehmer, z.B. Gartenbesitzer, sind Auftragnehmer für die Führung in ihren Räumlichkeiten, Auftraggeber ist der Gartenbesucher

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

  • Der Teilnehmer des Netzwerkes und dessen Erfüllungsgehilfen haften nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Teilnehmer nur für Ansprüche die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen.
  • Eine Haftung der Teilnehmer für private Gegenstände des Teilnehmers wird ausgeschlossen.
  • Für Unfälle, Verletzungen und Diebstahl während der Führung wird keine Haftung übernommen.

Beendigung der Teilnahme am Netzwerk

  • Beendigung der Teilnahme am Netzwerk. Die Kündigung der Teilnahme am Netzwerk hat schriftlich zu erfolgen. Die Löschung der Daten, bzw. Unkenntlichmachung in Druckwerken, erfolgt in angemessener Frist, spätestens nach vier Wochen.

Kündigung von Gruppenführungen

  • Wird eine Führung oder ein angemeldeter Besuch einer Gruppe, ab 6 Personen, aus einem vom Besucher zu vertretenden Grund nicht angetreten oder abgebrochen, berührt dies nicht seine Verpflichtung zur Zahlung. Dem Besucher bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB unbenommen.